Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen „Windenergie an Land“ sowie „Solarenergie“ zum Gebotstermin 1. Februar 2023 erteilt. Bei der Windenergie ergibt sich trotz Anhebung des Höchstwertes das gewohnte Bild, bei der Solarenergie zeichnet sich eine Erholung ab.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 MW im Bereich Windenergie an Land wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW eingereicht. Damit wurde trotz Anpassung der Höchstwerte durch die BNetzA nur etwa die Hälfte des Ausschreibungsvolumens befüllt. Sieben Gebote mit einer Leistung von rund 61 MW wurden von der BNetzA wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen, so dass insgesamt 119 eingereichte Gebote mit einer Leistung von 1.441,2 MW einen Zuschlag erhalten haben.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW).
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh bleibt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert.
„Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller das Ausschreibungsergebnis.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht die Gründe für die Unterzeichnung der Onshore-Windenergieausschreibung in anhaltenden Lieferschwierigkeiten für einzelne Komponenten sowie Unsicherheiten des vergangenen Jahres. Hinzu kommt, dass zur Ausschreibung Projekte zugelassen waren, die bis zum 4. Januar dieses Jahres eine Genehmigung erhalten hatten. Dieses Genehmigungsvolumen beziffert der BWE mit 2.700 MW. Damit wäre es rein rechnerisch gar nicht möglich gewesen, das ausgeschriebene Volumen zu füllen. Die Länder hätten es im vergangenen Jahr versäumt, Projekte in einem ausreichenden Umfang neu zu genehmigen, so der Verband.
Quellen: IWR Online, iwr.de. vom 2. März 2023, Mitteilung BWE vom 1. März 2023, Bekanntmachung Bundesnetzagentur vom 1. März 2023

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