Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilte, hatten sich auf die ausgeschriebene Menge von 1.667 MW nur 142 Gebote mit insgesamt 1.436 MW beworben. 1.433 MW erhielten einen Zuschlag. Ursprünglich hätte das Ausschreibungsvolumen bei 3.192 MW liegen sollen. Ein Gebot musste wegen eines Formfehlers vom Verfahren ausgeschlossen werden, so die BNetzA.
Der Trend sei dennoch positiv, heißt es. In der Summe liegt die Zuschlagsmenge nach drei von vier Ausschreibungsrunden in diesem Jahr bereits bei rund 4.400 MW. Zum Vergleich: Im gesamten letzten Jahr erhielten in Summe nur rund 3.200 MW einen Zuschlag bei Windenergie an Land. Das sind schon jetzt mehr 35 % als im Gesamtjahr 2022.
Erneut entfielen die beiden größten Zuschlagsmengen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (457 MW, 51 Zuschläge) und Niedersachsen (343 MW, 31 Zuschläge). Es folgen Schleswig-Holstein (259 MW, 25 Zuschläge) und mit großem Abstand Baden-Württemberg (88 MW, 5 Zuschläge). „Die weiter deutlich ungleiche Verteilung der Zuschläge auf die Länder ist ein Problem“, sagte Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Dies verschärfe die Tendenz, dass einzelne Regionen bei der Produktion von grünem Strom ins Hintertreffen gerieten. „Da erneuerbare Energien zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für Investitionsentscheidungen werden, müssen alle Bundesländer jetzt handeln und den Ausbau vorantreiben.
Die Werte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 6,00 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh; mit 7,32 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert.
Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen.
Gründe für die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde sieht der BWE vor allem in starren Vorschriften und unklaren Investitionsbedingungen.
Quellen: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 8. September 2023, Nachrichtenportal erneuerbareenergien.de vom 14. September 2023

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