Braunkohlekraftwerke können zur Sicherung der Energieversorgung im kommenden Winter wieder in den Strommarkt zurückkehren. Das Kabinett billigte eine befristete Verlängerung der sogenannten Versorgungsreserve. Das Wirtschaftsministerium sprach von einem vorsorglichen Absicherungsinstrument für den Winter.
Es werde die Möglichkeit geschaffen, dass Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve - das sind Braunkohlekraftwerke - von Anfang Oktober 2023 befristet bis zum 31. März 2024 am Strommarkt teilnehmen können. Die Reserve werde reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der kommenden Heizperiode vorzubeugen.
In der sogenannten Versorgungsreserve befinden sich Braunkohlekraftwerksblöcke etwa von RWE in Niederaußem oder von Leag in Jänschwalde. Diese Reserve war bereits vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 aktiv - das bedeutet, Braunkohlekraftwerke kehrten an den Strommarkt zurück. Sie werden laut Ministerium aktuell für einen etwaigen erneuten Abruf betriebsbereit gehalten.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte im vergangenen Jahr die Rückkehr klimaschädlicher Kohlekraftwerke mit Blick auf den Klimaschutz erneut als bittere Nachricht bezeichnet - sie sei aber wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unvermeidlich. Wenn Braunkohlekraftwerke auf den Markt zurückkehren, steigen die CO2-Emissionen.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium betonte, das Ziel, den Kohleausstieg „idealerweise“ im Jahr 2030 zu vollenden, bleibe von der Maßnahme unberührt. Dasselbe gelte für die Klimaziele.
Quellen: Spiegel Online vom 4. Oktober 2023, Zeitung für Kommunalwirtschaft vom 4. Oktober 2023, boersennews.de vom 4. Oktober 2023, dpa vom 4. Oktober 2023

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