EU-Kommission weitet Prüfung der deutschen Kohlehilfen aus

Die Europäische Kommission prüft seit mittlerweile rund zwei Jahren das vertraglich vereinbarte Vorhaben Deutschlands, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg zu entschädigen. Statt einer Entscheidung gibt es nun die Information, dass die Prüfung nochmal ausgeweitet wird. Der Grund ist die Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE über den beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland.

Die Europäische Kommission hat den Umfang ihrer laufenden eingehenden Prüfung der Pläne Deutschlands, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung zu entschädigen, ausgeweitet. Grund für die Ausweitung sei eine Änderung der Regelungen in Folge einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und RWE.

Im März 2021 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Entschädigung von RWE und LEAG für die vorzeitige Stilllegung ihrer Braunkohlekraftwerke mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Insbesondere hatte die Kommission Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Ausgleichszahlungen zur Deckung der entgangenen Gewinne und der zusätzlichen Kosten für die Sanierung der Tagebaugebiete.

Im Dezember 2022 hatte die Bundesrepublik bei der Kommission eine Änderung der Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE über den beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland angemeldet. Bei diesen Änderungen handelt es sich unter anderem um den Aufschub der endgültigen Stilllegung von zwei Standorten von Ende 2022 auf März 2024 sowie den Vorzug der endgültigen Stilllegung von drei Standorten von 2038 auf 2030. Deutschland teilte der Kommission mit, dass der ursprüngliche Ausgleich in Höhe von 2,6 Mrd. EUR an RWE unverändert bleiben sollte, und legte eine überarbeitete Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE vor, um nachzuweisen, dass der Ausgleich gerechtfertigt und verhältnismäßig sei.

Auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass der Ausgleich für RWE weiterhin eine staatliche Beihilfe darstellt. Allerdings stellt sie fest, dass die von Deutschland vorgelegte überarbeitete Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE konservativer erscheint als die vorherige Berechnung. Die Kommission wird nun prüfen, ob der Ausgleich für RWE verhältnismäßig ist und ob die im Einleitungsbeschluss vom März 2021 in Bezug auf die Beihilfe an RWE geäußerten Bedenken ausgeräumt wurden.

Mit der Erweiterung erhalten Deutschland und Dritte erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren werde wie es heißt ergebnisoffen geführt.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2. März 2023

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