Die Bundesregierung nutzt Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, die durch die EU-Notfallverordnung geschaffen wurden. Entsprechende Instrumente wurden jetzt in deutsches Recht überführt. Dazu wurde das Raumordnungsgesetz geändert. Die wichtige Änderung: Vor dem Bau einer neuen Windenergieanlage müssen durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht mehr zwingend vorliegen. Voraussetzung ist aber, dass eine strategische Umweltprüfung bereits erfolgt ist und es sich nicht um ein besonders geschütztes Gebiet handelt.
„Der heutige Beschluss des Bundestags schafft die Voraussetzungen für eine deutliche Beschleunigung bei den Genehmigungen in allen Bundesländern. Nach wie vor liegt hier die Achillesferse für den Hochlauf der Windenergie. Die Verfahren dauern mit durchschnittlich zwei Jahren deutlich zu lange. Vom Antrag bis zur tatsächlichen Netzeinspeisung einer neuen Anlage vergehen im Schnitt fünf bis sieben Jahre. Diese Zeit haben wir nicht, wenn die Ziele der Bundesregierung erreicht werden sollen“, begrüßt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie, die Gesetzesänderung.
Ein erster wichtiger Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus sei jetzt getan. Nun werde es darauf ankommen, dass diese im Bundesgesetz vorgesehenen Möglichkeiten praktisch umgesetzt werden. Hier stehen nach Ansicht des BWE die Länder in der Verantwortung. Sie müssten die nachgeordneten Behörden zur Umsetzung anhalten. „Wir plädieren dafür, dass der Bund den Ländern hierzu einen verbindlichen Anwendungsleitfaden an die Hand gibt, damit eine bundeseinheitliche Umsetzung gewährleistet ist“, so Albers.
Die Gültigkeit der EU-Notfallverordnung ist auf 18 Monate beschränkt, sie läuft also im Juni 2024 aus.
Quellen: Pressemitteilung Bundesverband Windenergie vom 3. März 2023, agrarheute.de vom 3. März 2023

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