Das Aachener Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Polizei am Bahnhof in Düren die Personalien der Braunkohle-Gegner, die damals mit einem Sonderzug aus Prag angereist sind, feststellen durfte, berichtet das Radio Erft. Laut dem Urteil der Richter musste die Polizei aufgrund der Vorfälle in der Vergangenheit davon ausgehen, dass es zu Ausschreitungen kommt. Zumal das Aktionsbündnis Ende Gelände damals wieder zu zivilem Ungehorsam aufgerufen hätte. Dass sich die Prognose der Polizei zutreffend war, habe sich nachträglich bestätigt. Denn damals hatten Demonstranten einen Kohlebagger und die Hambachbahn besetzt. Die Polizei hat rund 400 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet.
Die Klägerin sei nach Ansicht der Richter auch nicht in ihren Grundrechten verletzt worden. Denn ihr sei nicht der Zugang zu einer Versammlung verwehrt worden, es habe nur länger gedauert, dort hin zu kommen. Das hätte die Klägerin bei ihrer Planung aber berücksichtigen können, weil die Kontrollen vorher angekündigt worden sind.
Abschließend ist dann aber auch das Urteil nicht. Wie es heißt kann die Klägerin gegen das Urteil juristisch vorgehen, indem sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Quelle: radioerft.de vom 25. Februar 2021

Unsere Themen. Ihre Erkenntnis
Aufforstung, Braunkohle, CO2-Emmissionen, Demokratie, EEG, Energiemix, Energieregion, Energiesystem, Energiewende, Erneuerbare Energien, Green Deal, Greenpeace, Grundlast, Grüne Liga, Heimatverlust, Industrie, Klimakiller, Klimawandel, Kohleausstieg, Kohlekommission, Kraftwerk, Lausitz, Lausitzer Braunkohle, Rekultivierung, Renaturierung, Rohstoff, Seenland, Sozialverträglichkeit, Strukturstärkung, Strukturwandel, Tagebau, Technologie, Umsiedlung, Versorgungssicherheit, Verstromung, Wertschöpfung