Das Braunkohle-Protestcamp auf einer Wiese zwischen Kerpen-Buir und der Gemeinde Morschenich am Hambacher Forst darf geräumt werden. Das hat jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.
Der Besitzer der Wiese hatte das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet. Der Steuerberater aus Kerpen-Buir wehrt sich bereits seit Jahren gegen eine Räumungsverfügung des Kreises Düren, weil er das sogenannte Wiesencamp durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt sieht. Doch die Polizei macht Bewohner des Lagers für zahlreiche Straftaten verantwortlich.
Die Richtigkeit dieser Einschätzung habe den Eigentümer nicht erschüttern können, schreibt das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss, der nicht mehr anfechtbar ist. Der Eigentümer muss nun alle Wohnwagen und Hütten auf seiner Wiese entfernen.
Quelle: WDR vom 20. November 2019

Unsere Themen. Ihre Erkenntnis
Lausitz, Braunkohle, Verstromung, CO2-Emmission, Tagebau, Kraftwerk, Energiesystem, Energiewende, Rekultivierung, Umsiedlung, Grundlast, Energiemix, EEG, Erneuerbare Energien, Aufforstung, Sozialverträglichkeit, Wertschöpfung, Technologie, Energieregion, Jänschwalde, LEAG, Strukturwandel, Rohstoff, Renaturierung, Klimawandel, Seenland, Lausitzer Braunkohle, Grüne Liga, Greenpeace, Klimakiller, Heimatverlust, Welzow-Süd