RWE vergibt Aufträge für großes wasserstofffähiges Gaskraftwerk

Nicht nur gedanklich, auch praktisch satteln die deutschen Braunkohlenunternehmen um. Der Energiekonzern RWE, der sich vertraglich mit Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen auf einen Kohleausstieg bis 2030 festgelegt hat, hat für ein wasserstofffähiges Gaskraftwerk mit einer Leistung von 800 MW jetzt erste Aufträge vergeben. Auch der Lausitzer Energiekonzern LEAG verfolgt mit seinem Innovationskraftwerk ähnliche Ideen.

Wasserstoff statt Braunkohle: RWE will an seinem Kraftwerksstandort Weisweiler bei Aachen bis 2030 ein Gaskraftwerk bauen, das auch mit Wasserstoff betrieben werden kann. Den Auftrag dazu vergab das Unternehmen jetzt an ein Konsortium aus zwei Firmen aus Italien und Spanien, wie das Unternehmen in Essen mitteilte. Das Kraftwerk soll eine Leistung von 800 Megawatt haben. RWE will 2030 die Braunkohleverstromung beenden.

Die Genehmigungsplanung beginne unmittelbar, hieß es. Kraftwerks-Komponenten will RWE aber erst bestellen, wenn die Investition endgültig beschlossen ist. Dafür brauche es zügig Weichenstellungen der Politik, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Erzeugungsgesellschaft RWE Power, Roger Miesen. „Nur wenn die Wasserstoff-Netzanbindungen gesichert sind und ein wirtschaftlicher Betrieb der Kraftwerke durch passende Rahmenbedingungen ermöglicht wird, können wir finale Investitionsentscheidungen treffen“, sagte er laut Pressemitteilung. Wie viel Geld RWE für den Bau veranschlagt, blieb offen.

Bislang laufen am Standort Weisweiler drei Braunkohleblöcke. Außerdem gibt es zwei Gasturbinen. Weisweiler könnte laut RWE künftig nah an einer Wasserstoff-Transportleitung liegen. Das Unternehmen will nach früheren Angaben an Kraftwerksstandorten bis 2030 wasserstofffähige Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 3000 Megawatt errichten

Quellen: Handelsblatt, handelsblatt.com, vom 29. Juli 2023, manager-magazin.de vom 28. Juli 2023, Rheinische Post, rp-online.de vom 28. Juli 2023, dpa vom 28. Juli 2023, RWE Pressemitteilung, rwe.com, vom 28. Juli 2023

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