Sächsisches Ministerium stellt Flächenausbauziel für Windenergie infrage

In vielen Kommunen Deutschlands wird leidenschaftlich über den Ausbau der Windenergie diskutiert. Vom Bund kommen dafür Vorgaben in Form von Zielen, wieviel Prozent der kommunalen Flächen für Windenergie ausgewiesen werden müssen. In der sächsischen Landesregierung regt sich nun Protest. Statt starrer Flächenziele brauch es ein Ökostromziel. Das sei „nicht verhandelbar“, weist die Windbranche den Vorstoß deutlich zurück.

Die Ampel-Regierung habe den Ländern in der letzten Legislaturperiode mit dem Wind-an-Land-Gesetz starre Flächenziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorgegeben, erinnert Regina Kraushaar, zuständige Fachministerin für Landesentwicklung in Sachsen. Bis 2032 müssten danach insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Bei uns in Sachsen ist diese Regelung schwerlich umsetzbar, weil wir ein dicht besiedeltes Land mit teilweise ungünstiger Topografie sind“, betont Kraushaar. „In meinen Gesprächen vor Ort höre ich darüber hinaus immer wieder, dass die Bevölkerung erhebliche Belastungen bei der Umsetzung des starren Flächenzieles befürchtet.“

Forschung und Entwicklung seien nicht untätig, freut sich die Ministerin. So könne heute mit neuen Anlagen unter den gleichen Voraussetzungen und der gleichen Fläche deutlich mehr Energie erzeugt werden als noch vor ein paar Jahren. „Deswegen halte ich einen festen Flächenbeitragswert von zwei Prozent gar nicht für zielführend.“ Stattdessen befürwortet sie ein Ökostromziel, gemessen am Energiebeitrag.

„Es wäre richtig, wenn es den Ländern überlassen bleibt, ob sie den Energiebeitrag durch die Nutzung von Wind-, Sonnen- oder einer anderen erneuerbaren Energiequelle erbringen. Und um das klar zu sagen: Natürlich spielt das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen hier eine wichtige Rolle. Denn damit werden die Flächen, die für die Energiegewinnung bereits genutzt werden, wiederverwendet. Die Anzahl der Anlagen können damit auf ein nötiges Minimum beschränkt werden“, erläutert Kraushaar.

Der Landesverband Sachsen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) sowie Vertreter der sächsischen Erneuerbare-Energien-Branche haben auf die Äußerungen von Staatsministerin Regina Kraushaar mit großer Besorgnis reagiert. Die Einlassung Kraushaars sei „nicht nur energiepolitisch fahrlässig, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich bedenklich“. Die Festlegung auf das Zwei-Prozent-Ziel wurde im Gesetz als verbindliches Planungsziel aufgenommen, dies zudem auch mit einer breiten Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat. „Es handelt sich dabei um kein starres, sondern ein rechtsstaatlich abgesichertes, zielgerichtetes Steuerungsinstrument, das den Ländern zugleich einen hinreichenden planerischen Spielraum lässt,“ so Prof. Dr. Martin Maslaton, Landesvorsitzender des BWE Sachsen.

Quellen: windkraft-Journal.de vom 8. April 2025, Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung vom 3. April 2025

 

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