Sparpotenzial beim Stromnetzausbau: Bundesnetzagentur spricht von Milliarden

Einmal mehr hadert die Bundespolitik mit Entscheidungen, die sie selbst getroffen hat. Es geht um den Ausbau der Stromnetze. Der vielerorts vernehmbaren, lauten Kritik an „Monstertrassen“ begegnete sie mit dem gesetzlichen Vorrang für die Erdverkabelung. Die jedoch ist deutlich teurer als Freileitungen. Immer mehr Stimmen wollen nun das Gesetzesrad zurückdrehen. Die Bundesnetzagentur sieht Sparpotenzial in Milliardenhöhe.

Die Bundesnetzagentur hat für den Netzausbau bis 2045 ausgerechnet, wie viel Geld durch den Verzicht auf unterirdische Kabel eingespart werden könnte. „Auf Basis aktueller Prognosen kann ein Investitionsvolumen ohne Erdkabel in Höhe von 284,7 Milliarden Euro geschätzt werden“, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Für den Ausbau der Stromübertragungsnetze bis 2045 geht die Behörde bislang von Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 320 Milliarden Euro aus. Der Bau von Überlandleitungen wäre also rund 35 Milliarden Euro billiger.

Die neuen Leitungen sollen für eine bessere Verteilung von erneuerbarem Strom in Deutschland sorgen. Dies gilt als Voraussetzung für den Aufbau eines klimaneutralen Energiesystems.

Das geschätzte Einsparpotenzial im Übertragungsnetz für Anbindungen von Windparks an Land liege bei 16,5 Milliarden Euro, so die Netzagentur. „Dazu können weitere Einsparungen von 18,8 Milliarden Euro bei Offshore-Anbindungsleitungen, die bisher als Erdkabel teilweise bis weit ins Landesinnere weitergeführt werden sollen, möglich sein“, erklärte die Behörde weiter.

Der Erdkabelvorrang für große Stromautobahnen gilt seit Anfang 2016. Er war von der Großen Koalition aus CDU und SPD eingeführt worden, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Netzausbau zu erhöhen. Hintergrund waren Sorgen vor „Monstertrassen“.
Mittlerweile sprechen sich mehrere Bundesländer unter Verweis auf eine mögliche Kostenersparnis dafür aus, statt auf Erdkabel auf günstigere Freileitungen zu setzen, wie eine dpa-Umfrage ergab. Hintergrund ist, dass die Kosten für den Netzausbau über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt werden.

Der Netzagentur lägen keine Erkenntnisse vor, die technisch oder raumplanerisch gegen einen Einsatz von Freileitungen sprächen, hieß es weiter. „Die Vereinbarkeit von Netzausbauvorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung kann sowohl für Erdkabel- als auch für Freileitungsvorhaben gleichermaßen geprüft werden.“ Aufgrund methodischer Unterschiede bei der Untersuchung könne es allerdings zu verschiedenen Trassenverläufen kommen. Auch sei bei einem Umschwenken von Erdkabeln auf Freileitungen bei Vorhaben, die sich bereits im Genehmigungsprozess befänden, mit Verzögerungen zu rechnen.

„Eine Entscheidung, den Erdkabelvorrang anzupassen, wäre politisch zu treffen“, erklärte ein Behördensprecher. „Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass bei den Gleichstromvorhaben der Gesetzgeber die Entscheidung trifft, ob die Projekte als Freileitung oder Erdkabel realisiert werden.“

Quellen: Spiegel Online vom 3. Juni 2024, n-tv.de vom 3. Juni 2024, dpa vom 3. Juni 2024

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