Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wollten Anwohner den Braunkohletagebau Garzweiler II stoppen. Dieses Ansinnen ist an formalen Hürden gescheitert, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung mit Verweis auf dpa. Das Bundesverfassungsgericht habe die Anfang September eingereichte Klage der insgesamt 36 Betroffenen als unzulässig abgewiesen. Diese hätten sich erst durch die Instanzen klagen müssen, heißt es unter anderem in der jetzt veröffentlichten Entscheidung (Az. 1 BA 2126/20).
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das im August in Kraft getretene Kohleausstiegsgesetz. Demnach soll der erste Block eines Braunkohlekraftwerks noch Ende 2020 vom Netz gehen. Für den Tagebau ist allerdings eine Bestandsgarantie festgeschrieben, begründet mit „energiepolitischer und energiewirtschaftlicher Notwendigkeit". Die Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass in der Folge weitere Dörfer zerstört würden. In Zeiten des Klimawandels sei das nicht verfassungsgemäß.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine vom 18. November 2020

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